Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die Sie mit uns als Anbieter Terras Vertrieb (Alutec-Terrassendach) schließen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist der Verkauf von Waren.
(2) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein unverbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail, Showroom), welches Sie innerhalb eines laufenden Quartals annehmen können.
(3) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail oder im Shwroom zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Zahlungsbedingungen
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
§ 5 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre für fest eingebaute Teile, zwei Jahre für bewegliche und elektrische Elemente.
(2) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sachen bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
§ 5 Abs. 4: Wichtige Informationen, ergänzend Folgendes
(a) Bauseitig zu erbringenden Leistungen; Arbeiten und abdichten an bestehenden Bodenplatten, Pflaster oder Mutterboden im Bereich der Dachstützen, Entsorgung des Erdaushubs. Elektroanschluss 230 Volt an einem Übergabepunkt am zu erstellenden System (unsere Monteure führen lediglich nur Funktionsprüfung durch) Anschluss / Einbau der benötigten Teile (Schalter, Taster, Relais, Kabelkanal…) an / in die bestehende Hausinstallation.
(b) Für Schäden an Kabeln und/oder Rohren im Boden-/Wandbereich oder Bauliche Mängel in der Wohnung bzw. den Gebäuden wird keine Haftung übernommen. Der Anschluss des Fallrohrs an die Kanalisation ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Montagefläche sowie der Zugangsweg vor Beginn der Arbeiten frei von Hindernissen und Gefahren ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund von Hindernissen oder Gefahren auf der Montagefläche entstehen.
(c) Bei Balkonmontagen und Versatzanpassungen spielt die Wandfläche eine wichtige Rolle und kann die Bildung von rechten Winkeln beeinflussen. Die Haftung für die Dichtheit an der Wandfläche ist ausgeschlossen.
(d) Keine Haftung für die Vorschäden an der Montagefläche.
(e) Bei der Verschraubung/Bodenverankerung an Balkonen, Anbauten, Fliesen oder Natursteine sind Beschädigungen nicht auszuschließen, dies kann zu Undichtigkeiten führen, eine Haftung für mittelbare Schäden am Einbauort sind ausgeschlossen.
(f) In einem Kaltwintergarten lassen sich gewisse Spalten oder Lücken kaum vermeiden, selbst wenn die Türen geschlossen und verschlossen sind. Der Hauptzweck eines Kaltwintergartens ist der Schutz vor Wind und Regen, jedoch ohne vollständige Isolierung gegen Zugluft oder Kälte. Im Gegensatz zu einem Warmwintergarten, der ganzjährig beheizt und mit besserer Dämmung ausgestattet ist, sind Kaltwintergärten einfacher konstruiert, was leichte Undichtigkeiten zur Folge haben kann. Für die Nachrüstung von Plissees, Markisen und Seitenwänden an Bestandsflächen wird keine Haftung für die Dichtheit übernommen. Ebenso wird keine Haftung für etwaige Komplikationen übernommen, die im Zuge der Nachrüstung entstehen könnten.
(g) Für Undichtigkeiten an Fallrohranpassungen und vorhandenen Seitenwänden wie bewegliche Schiebesysteme wird keine Haftung übernommen. Wir empfehlen, einen Dachdecker zu beauftragen, um eine professionelle dauerhafte Abdichtung zu gewähren.
(h) Für ein Absacken aufgrund schlechter Bodenverhältnisse oder Schäden durch hohes Grundwasser übernehmen wir keine Haftung.
(i) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. In seltenen Fällen können bei der Montage leichte Kratzer an den beschichteten Aluminiumteilen entstehen. Es kann mit einem speziellen Lack nachgebessert werden, in solchen Fällen werden die Komponente nicht ersetzt. Bei deutlich sichtbaren Schäden wie Beulen oder Dellen wird das beschädigte Teil ausgetauscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Polycarbonat im Laufe der Zeit vergilben kann. Für die Vergilbung von Polycarbonatmaterialien wird keine Gewährleistung übernommen. Jegliche Beschädigungen aufgrund von Vergilbung fallen nicht unter unsere Gewährleistung. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Schäden aufgrund von Verwitterung.
Jegliche Beschädigungen aufgrund von Verwitterung sind von unserer Gewährleistung ausgeschlossen. Im Falle von Schäden, muss die Abwicklung über die Versicherung erfolgen.
(j) Aufgrund der Beschaffenheit von Wandflächen und der Ausrichtung nach rechten Winkeln können Maßabweichungen auftreten, insbesondere bei größeren Systemen. Unebenheiten in den Wänden können die exakte Positionierung beeinträchtigen und stellen keinen Mangel dar. Das System muss innerhalb Vorgaben der rechten Winkeln installiert werden, um eine korrekte Anpassung von Scheiben und Erweiterungen wie Markisen oder Plissees zu gewährleisten.
(k) Nach der Montage wird das Dach von grobem Schmutz gereinigt. Eine Feinreinigung ist nicht vorgesehen, kann aber auf Wunsch angeboten und durchgeführt werden.
(l) Für die erforderlichen Genehmigungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Information über eventuelle Baugenehmigungspflichten sowie die anschließende Einholung der Baugenehmigung ist der Kunde verantwortlich. Es kann jedoch als Zusatzleistung angeboten werden. Mit Auftragserteilung verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme und Zahlung. Jegliche Folgen und/oder Haftung aufgrund der Baugenehmigung gehen niemals zulasten des Verkäufers. Bei Nichterfüllung der Baugenehmigungspflichten oder Missachtung unserer AGB wird der entstehende Mehraufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 5 Abs. 5 ff
(5) Die angebotenen Komponenten sind KEINE thermisch getrennte Konstruktionen. Aus diesem Grund kann sich unter den Aluminiumprofilen, in den Polycarbonat Platten und unter den Glasscheiben insbesondere bei Wetterwechsel Kondenswasser bilden. Dies ist ein physikalisches Phänomen und stellt daher keinen Reklamationsgrund dar. Eine Abfuhr des Kondenswassers ist nicht geschuldet.
(6) Bei starkem Regen bzw. Unwetter und verstopfte Laubfang, steigt das Regenwasser an der Dachrinne hoch und kann nach innen eindringen. Es ist wichtig, die Überdachung inkl. Dachrinne von Laub, Moos und anderem Schmutz zu befreien. Eine regelmäßige Reinigung verhindert eine Verstopfung und Überlauf der Dachrinne und lässt Regenwasser problemlos ablaufen. Eine Abfuhr durch Überlauf des Regenwassers ist nicht geschuldet.
(7) Für Markisenfelder mit einer Breite oder Ausfall über 400 cm gilt, dass aufgrund der besonderen Größe ein verstärkter Tuchdurchhang, Falten oder Wellen auftreten kann, die sich auf die Profilschließung auswirken können. Bei der Montage von Markisenfeldern spielt die Wandfläche eine wichtige Rolle und kann die Bildung von rechten Winkeln beeinflussen. Insbesondere bei größeren Wandflächen oder unebenem Untergrund können Abweichungen auftreten, die die Bildung von rechten Winkeln beeinflussen können. Kunden werden darauf hingewiesen, dass solche Abweichungen gemäß den Herstellerangaben keine Mängel darstellen und daher nicht zur Reklamation berechtigen.
(8) Die Plissees dienen ausschließlich als Sonnenschutz. Da es sich um ein Ziehsystem handelt, sind Durchhang oder Faltenbildung möglich und können bei Windzug aus der Führung rutschen. Diese Eigenschaften stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Montage der Plissees an Bestandsflächen kann je nach den Umständen Unterschiede aufweisen, vor allem wenn das System nicht im rechten Winkel ist. Dies kann zu Komplikationen wie Lücken, extremer Faltenbildung sowie extremem Durchhang führen. Jegliche Haftung des Anbieters für solche Komplikationen ist ausgeschlossen.
(9) Die Berechnung der Konstruktionen erfolgte für die Schneelastzone 1! Übersteigt die Belastung diesen Wert, muss das Dach von Schnee geräumt werden. Als Richtwert gilt je nach Konsturuktion: Bei mehr als 10 cm Neuschnee muss das Dach vom Schnee befreit werden, insbesondere bei Wandmontage, wenn sich Schnee im Wandbereich angesammelt hat. Auch ist durch entsprechende Maßnahmen (Schneefanggitter) sicherzustellen, dass vom Hausdach keine „Schneelawinen“ auf das Terrassendach gelangen können. Die Terrassendachkonstruktion ist für diesen Lastfall nicht bemessen. Aluminium ist ein Leichtmetall, daher ist eine Durchbiegung möglich, hat aber keinen Einfluss auf die Stabilität. Bei einer starken Durchbiegung der Dachrinne, muss der Schnee vom Dach befreit werden.
(10) Silikonarbeiten sind nicht Bestandteil des von uns gelieferten Systems und gelten als Wartungsfugen. Der Kunde ist verpflichtet, die Silikonfugen regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls nachzudichten, um die Dichtigkeit zu gewährleisten. Für Schäden, die durch undichte Silikonfugen entstehen, wird jegliche Haftung und Garantie ausgeschlossen.
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